Das Notaramt

Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt für Rechtsfrieden im Interesse des Verbraucherschutzes. Gleichwohl ist er aber regelmäßig kein staatlicher Beamter, sondern selbständig tätig. Er übt die ihm zugewiesenen hoheitlichen Aufgaben im eigenen Namen aus. Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Er sorgt für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und betreut den Bürger bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Notare beraten und belehren die Parteien und helfen bei der Formulierung von Verträgen. Der Notar übt damit eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind.

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. Als unparteiischer Mittler trifft er keine Streitentscheidungen zwischen den Beteiligten. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Notare, Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte autoritär zu entscheiden. Das ist ein auffälliges Unterscheidungskriterium zu den Richtern. Notare sind im besten Wortsinn Dienstleister. Sie bieten den Beteiligten Rat und Mitwirkung an, den die Beteiligten nicht annehmen müssen.

Wenn Sie einen Notar aufsuchen, werden Sie feststellen, dass er zunächst den Sachverhalt erforschen und die Interessen und Ziele der Beteiligten im Detail ermitteln wird. Die Aufgabe des Notars kann man unter Willenserforschung zusammenfassen. Er wird versuchen, die Beteiligten zu dem Ergebnis zu führen, das ihrem wahren Willen entspricht. Steht dies für beide Parteien fest, so wird der Notar darauf hinwirken, die möglicherweise unterschiedlichen Interessen auszugleichen. Wenn sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, ist die Aufgabe des Notars beendet.

Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder. Dieser kann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen. Notare beraten und belehren die Parteien sodann über den möglichen Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt.

Ebenso wie Ärzte und Rechtsanwälte unterliegt der Notar der Schweigepflicht. Das gilt selbstverständlich auch für die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter.

Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare üben das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus. Sie haben deshalb gegenüber dem Rechtsuchenden zu klären und klarzustellen, in welcher Berufsausübung sie ihm gegenüber tätig sind. In einer Angelegenheit, in der Anwaltsnotarinnen und -Notare in ihrer Eigenschaft als Notar tätig geworden sind, dürfen sie grundsätzlich nicht mehr als Rechtsanwalt tätig werden. Andererseits dürfen Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare in einer Angelegenheit, die sie in ihrer Funktion als Rechtsanwalt begonnen haben, keine Beurkundungstätigkeit als Notar/Notarin mehr entfalten. Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden, wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz, den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.

Als Träger eines öffentlichen Amts unterliegt der Notar der Rechtsaufsicht der Justizverwaltung. Zuständig für die Notare in Minden ist der Präsident des Landgerichts Bielefeld. Die für Notare geltenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer www.notar.de/der-notar/berufsrecht.