Verkehrsrecht

In unserer auf Mobilität ausgerichteten Gesellschaft mit Millionen von Verkehrsteilnehmern in PKWs, LKWs, Bussen, Bahnen, auf Fahrrädern oder zu Fuß verhindert das Verkehrsrecht den totalen Kollaps. Das Verkehrsrecht lenkt den Verkehr, gibt ihm ein durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägtes System und vermindert seine Risiken. Dennoch kann es nicht verhindern, dass die Komplexität des Verkehrs rasant zunimmt und die mit ihm verbundenen alltäglichen Probleme und Gefahren wachsen. Wir alle bekommen dies tagtäglich zu spüren. Die Wahrscheinlichkeit, mit dem Verkehrsrecht, ob unverschuldet oder verschuldet, in Konflikt zu geraten, ist hoch und für jeden Verkehrsteilnehmer, gleich viel auf welche Weise er sich fortbewegt, nahezu jeden Tag gegeben.

 

Zu den Tätigkeitsfeldern von Riechmann Rechtsanwälte im Bereich des Verkehrsrechts gehören deshalb alle Probleme, die zum Beispiel mit dem Auto, mit dem Fahrrad oder als Fußgänger im Straßenverkehr auftreten können. Dazu gehören vor allem Fragen des Unfallrechts und die Ansprüche, die aus diesen Unfällen resultieren. Solche Ansprüche können gerichtet sein auf Schadensersatz wie die Reparatur Ihres Fahrzeugs, der Anmietung eines Ersatzwagens oder auch Entschädigung wegen anderer beschädigter Gegenstände. Auch Schmerzensgeld spielt eine wichtige Rolle. In den schlimmsten Fällen kann es auch um Renten und Unterhaltszahlungen gehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zusammenzustellen und gegenüber dem Schädiger und der Versicherung geltend zu machen. Auf der anderen Seite sind Riechmann Rechtsanwälte für Sie da, um sie gegen unberechtigte und überzogene Forderungen zu schützen.

 

Wir übernehmen für Sie aber auch die Vertretung gegenüber Polizei, Behörden und Gerichten bei Verkehrsdelikten. Verkehrsdelikte können unangenehme Spätfolgen haben. Selbst bei vergleichsweise harmlosen Vorwürfen, wie geringen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen, ist es ratsam, frühzeitig Beistand zu suchen, um ein unnötiges Anwachsen des Flensburger Punktekontos oder gar ein drohendes Fahrverbot zu vermeiden. Grundsätzlich gilt: Je eher der Anwalt als Verteidiger eingeschaltet wird, desto besser. Nur so bleiben Ihre Chancen gewahrt, „glimpflich davon zu kommen“ oder den Vorfall diskret zu erledigen.

 

Im Bereich des Verkehrsrechts können Sie auf unsere fundierten Kenntnisse in den verschiedensten Bereichen verkehrsrechtlicher Problemfelder zugreifen. Zu unseren Leistungen im Rahmen unserer verkehrsrechtlichen Beratung und anwaltlichen Vertretung zählen u.a.:

Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden, Mietwagen und Nutzungsausfall

Ansprüche auf dauerhafte Rentenleistungen

Anspruchsabsicherung von Zukunftsschäden

Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter

Verteidigung bei Verkehrsstrafsachen

Vertretung bei Fahrverbot und Führerscheinverlust

Vertretung in Bußgeldangelegenheiten und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Verteidigung in Verkehrsstrafsachen