Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts und gilt vor allem für Kaufleute, Industrie und Handwerk. Das Handelsrecht wird auch als das Sonderrecht der Kaufleute bezeichnet, weil sich das Handelsgesetzbuch (HGB) hauptsächlich mit den gewerbetreibenden Kaufleuten beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist das Gesellschaftsrecht besonders hervorzuheben. Es betrifft die Personenvereinigungen des Privatrechts wie beispielsweise die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die GmbH oder die Aktiengesellschaft (AG). Die Kaufmannseigenschaft hat aber sowohl Privilegien als auch Nachteile zur Folge.

 

Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung bieten Riechmann Rechtsanwälte Ihnen im Handels- und Gesellschaftsrecht eine umfassende Beratung, die über die reine Tätigkeit vor Gericht hinausgeht. Unser Bestreben ist, Sie durch eine interessengerechte, kompetente Beratung in die Lage zu versetzen, Werte zu schaffen anstatt wertvolle Zeit mit der Führung von Rechtstreitigkeiten mit Ihren Geschäftspartnern zu verschwenden.

 

Gute Rechtsberatung hat das Ziel, Rechtstreitigkeiten zu vermeiden und Probleme zu beheben, noch bevor sie entstehen. Das Gesellschaftsrecht umfasst einzelne Gesellschaftsformen, die aufgrund ihrer jeweiligen Eigenart an entsprechende Voraussetzungen geknüpft sind.

 

Ohne anwaltlichen Rat kann – bei falscher Unternehmensform oder unzureichenden Gesellschaftsverträgen – bereits die Existenzgründung misslingen oder der Keim für ein späteres Scheitern gelegt werden. Riechmann Rechtsanwälte beraten Sie eingehend, ob und welche Form einer Gesellschaft für Sie und Ihr Unternehmen in Betracht kommt. Neben den Vorteilen, erörtern wir die möglichen Haftungsfragen, damit Sie und Ihre Partner sich ganz auf Ihren unternehmerischen Erfolg konzentrieren können. Wir entwickeln und überprüfen Gesellschaftsverträge und zeigen Ihnen im Zweifel Möglichkeiten auf, um eine Gesellschaft aufzulösen und/oder einzelnen Gesellschafter zu kündigen bzw. diese auszuschließen.

 

Aber auch der tägliche Betrieb beinhaltet genügend Problemlagen, bei denen anwaltliche Hilfe vonnöten ist, sei es bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei Problemen mit Kunden und Lieferanten oder im Streitfalle unter Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen. Riechmann Rechtsanwälte sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Unternehmen sich umstrukturieren, expandieren, fusionieren oder in speziellen Rechtsgebieten Beratung benötigen.

 

Riechmann Rechtsanwälte beraten Sie daher gerne bei den nachfolgenden Fragestellungen:

Handels- und Gesellschaftsrecht mit seiner Wirkung auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Unternehmens

Die Wahl der Unternehmensform im Hinblick auf Haftung, Steuer, Kapitalbeschaffung, Arbeitsrecht, Organisation und Rentabilität

Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht

Rechte der Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft, gegenüber anderen Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen

GmbH-Recht. Rechte, Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Krisenmanagement, Insolvenzberatung, Gläubigerschutz, Unternehmenssicherung