Isabelle von Blumröder

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Marienstraße 52
32427 Minden

Tel. 0571-82878-23

Mitarbeiterin:
Melanie Lohmeier
zum Kontakt

Isabelle von Blumröder

Isabelle von Blumröder, Jahrgang 1970, ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen und kooperiert seit 2011 als Rechtsanwältin – Of Counsel – mit Riechmann Rechtsanwälte.

 

Isabelle von Blumröder berät Sie mit fachlicher Kompetenz, Durchsetzungsvermögen und Offenheit in familienrechtlichen Angelegenheit. Ihr liegt daran, die Belastung heutiger Beziehungs- und Familienstrukturen durch rechtliche Klarheit zu reduzieren und außergerichtliche Lösungen zu schaffen, vertritt Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich. Frau von Blumröder ist Fachanwältin für Familienrecht.

 

Der zweite Schwerpunkt von Frau von Blumröder ist das Erbrecht. Hier vertritt sie Ihre erbrechtlichen Interessen in der außergerichtlichen Verhandlung und der gerichtlichen Auseinandersetzung: durch Beratung nach dem Erbfall, Erbenermittlung und bei Erbscheinserteilungsverfahren, bei der Betreuung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaft und bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Nicht zuletzt für die Erbschaftsteuererklärung steht Frau von Blumröder Ihnen zur Verfügung. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht.

Zur Person

Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Freiburg, mit Praktika in Taipeh (Deutsches Wirtschaftsbüro) und Singapur (Kleiner Rechtsanwälte)

Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf, mit Wahlstation bei Pünder Rechtsanwälte in Peking

Rechtsanwältin bei Rotthege Wassermann & Partner in Düsseldorf

Rechtsanwältin -of Counsel- bei Riechmann Rechtsanwälte in Minden

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Erbrecht

  • Erbrechtliche Gestaltung
  • Beratung nach dem Erbfall (Erbscheinserteilungsverfahren/Erbenermittlung)
  • Auseinandersetzung und Betreuung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbschaftsteuererklärungen

Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Unterhalt
  • Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
  • Fertigung/Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung bzw. – anerkennung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Beratung bei Adoption
  • Beratung zu Betreuung und Elternunterhalt