In der maßgeblich wirtschaftsrechtlich geprägten Kanzlei Riechmann Rechtsanwälte gehören neben den allgemeinen und besonderen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Steuerrechts die besonderen unternehmerischen Herausforderungen im Bereich des Wirtschaftsrechts zu unseren Kernkompetenzen. Die unterschiedlichen fachlichen, insbesondere fachanwaltlichen Kompetenzen und die vielfältigen beruflichen und gesellschaftlichen Erfahrungen unserer Anwälte auf den Schnittstellen von Wirtschaft, Politik und Verwaltung bis hin zu leitenden Funktionen in Unternehmen, Verbänden und Aufsichtsgremien privater und öffentlicher Unternehmen befähigen uns zu einer außergewöhnlich fundierten und auf die besonderen unternehmerischen Interessen ausgerichteten Beratung in der Querschnittsmaterie Wirtschaftsrecht.
Im Bereich Wirtschaftsrecht begleiten wir Sie von der Gründung Ihres Unternehmens über die Fortentwicklung Ihrer Geschäftstätigkeit bis hin zur Erweiterung Ihres Geschäfts durch Zukäufe oder den abschließenden Verkauf bzw. die Nachfolgeregelung. Wir bereiten Verhandlungen mit Vertragspartnern für Sie rechtlich auf und begleiten Sie bis zum Abschluss der Verhandlungen. Dabei gilt es, das rechtlich Zulässige und Mögliche mit Ihren wirtschaftlichen und unternehmerischen Strategien in Einklang zu bringen. Bei Ihrer Unternehmensgründung, bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, sowie dem Aufbau von Vertriebsstrukturen stehen wir Ihnen beratend zur Seite und führen notwendige Verhandlungen – mit Ihrem Vertragspartner, einem potentiellen Kapitalgeber oder Ihrer Hausbank.
Riechmann Rechtsanwälte beraten Sie und Ihr Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsrechts dabei hauptsächlich bei den unternehmerischen Herausforderungen auf den Gebieten: