Ehe- und Familienrecht

Die oft komplexen Familienstrukturen bieten in vielfacher Hinsicht Anlass, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Wir begleiten Sie von dem Gedanken einer Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Rechtliche Klarheit in Bezug auf viele oft praktische Fragen und den Blick auf die wirtschaftlichen Notwendigkeiten halten wir für die ersten Schritte auf dem Weg zu Lösungen, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Wir prüfen dabei Ihre Ansprüche zum Ehegatten- und Kindesunterhalt oder den Unterhalt des nichtehelichen Partners. Die Themen Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung schaffen klare wirtschaftliche Verhältnisse. Zu diesem Bereich gehören der Verbleib einer gemeinsamen Immobilie, in die Ehe eingebrachtes Vermögen, Schenkungen, aber auch gemeinsame Schulden. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist dabei eine gute Möglichkeit, oft langwierige und emotional belastende gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wir vertreten Ihre Interessen aber genauso im Fall von notwendigen gerichtlichen Verfahren.

 

Sind Ihre Kinder von der Auseinandersetzung betroffen, halten wir es für sinnvoll, zügig tragfähige Vereinbarungen zu treffen, bei denen das Kindeswohl gewahrt ist. Indem wir die Kommunikation aufrecht erhalten, kann wieder Vertrauen wachsen und damit eine Grundlage für die langfristig eigenen Absprachen entstehen.

 

Im Zusammenhang mit unserer älter werdenden Gesellschaft beraten wir Sie bei Fragen zu Elternunterhalt oder Betreuung. Denn immer häufiger werden Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen, wenn die Eltern in Alters- oder Pflegeheimen untergebracht sind.

 

Zu unseren Leistungen im Bereich des Ehe- und Familienrechts gehören daher u.a.:

Ehescheidung

Unterhalt

Zugewinn

Vermögensauseinandersetzungen

Fertigung/Überprüfung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

Sorge- und Umgangsrecht

Vaterschaftsanfechtung bzw. – anerkennung

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beratung bei Adoption

Beratung zu Betreuung und Elternunterhalt

Unsere Ansprechpartnerin im Ehe- und Familienrecht ist: