Steuer- und Steuerstrafrecht

Bürger wie Unternehmen trifft es besonders, wenn der Staat ihnen in die Tasche greift. Falsche Steuerbescheide, unangemessen hohe Nachforderungen oder existenzgefährdende Betriebsprüfungen, überall lauern bürokratische Fallstricke, denen Bürger wie Unternehmen ohne anwaltlichen Rat hilflos ausgeliefert sind. Das deutsche Steuerrecht ist eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen sind auf ständige Steuerberatung angewiesen. Doch manchmal genügt selbst das nicht. Sehr spezielle Rechtsfragen tauchen auf, umstrittene Fallgestaltungen sind zu beurteilen, juristische Entscheidungen sind zu treffen. Hinzukommt, dass sich das Steuerrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von Steuerjahr zu Steuerjahr ändert. Da ist es nicht verwunderlich, dass sich Steuerbürger und Unternehmer im selbst für Fachleute schwer durchschaubaren Paragraphendschungel des Steuerrechts nicht mehr zurechtfinden.

 

Riechmann Rechtsanwälte beraten Steuerbürger wie Unternehmen in allen Fragen des Steuerrechts bis hin zur Verteidigung in Steuerstrafsachen, wenn es einmal ganz schlimm kommen sollte.

 

Zu unseren Leistungen auf dem Gebiet des Steuer- und Steuerstrafrechts gehören u.a.:

Wahl der Unternehmensform, Steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf

Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlagen / Vermögensbildung

( vorweggenommene ) Erbfolge bei Unternehmen , Grundeigentum und sonstigen Vermögensgegenständen

Ehevertrag, Gütertrennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und ihre steuerlichen Auswirkungen

Einspruch und Klage zum Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof (BFH)

Arbeitgeber und Lohnsteuer

Steuerstrafrecht, Steuerfahndung, strafbefreiende Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung

Artikel zu diesem Rechtsgebiet: